Zur persönlichen Information vor dem Trauungsgespräch
FREIHEIT
Eine kirchliche Eheschließung ist nur dann gültig, wenn sie mit freiem Willen erfolgt. Wenn Sie sich nicht ganz frei fühlen, sollten Sie noch rechtzeitig vor der geplanten Trauung ein klärendes Gespräch (mit einem Seelsorger oder einer Eheberaterin) suchen.
UNAUFLÖSLICHKEIT
Nach christlicher Auffassung entspricht es der ehelichen Liebe, dass sich die Partner für immer aneinander binden. Bekennen Sie sich zur Unauflöslichkeit der Ehe? Wollen Sie Ihre Ehe ohne Vorbehalte und Bedingungen als einen Bund für das ganze Leben schließen?
TREUE
Eheliche Liebe verlangt den entschiedenen Willen für eine ausschließliche Bindung an den Ehepartner. Sind Sie bereit, Ihrem Partner/Ihrer Partnerin für das ganze Leben treu zu bleiben und diese Treue ausdrücklich zu versprechen?
LEBEN WEITERGEBEN
Die Liebe von Mann und Frau ist grundsätzlich auch auf die Weitergabe des Lebens hingeordnet. Sind Sie bereit, Kindern das Leben zu schenken und für ihre Erziehung zu sorgen? (Dies gilt natürlich nicht, wenn keine Kinder zu erwarten sind.) Im besonderen sollten Sie auch um die sittliche und religiöse Erziehung besorgt sein.
SAKRAMENT
Christliche Partner setzen mit der kirchlichen Eheschließung ein Zeichen ihres Glaubens: Die eheliche Liebe wird Abbild der Liebe Gottes. Gott selbst ist es, der Ihre freie Entscheidung für einen Menschen annimmt - Jesus sagt: "Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen" - , weshalb auch die Kirche das Jawort der Brautleute besonders ernst nimmt. Die Ehepartner dürfen darauf vertrauen, dass Gott ihnen mit seiner Hilfe beisteht.
KINDER
Wenn Sie miteinander Kinder haben, geben Sie bitte an: Namen, Geburtstage, Tauftage, Taufpfarren; dann können diese Kinder als ehelich eingetragen werden.
Über andere Kinder soll der Partner/die Partnerin informiert werden; auch darüber, wie deren Versorgung geregelt ist.
FRÜHERE BEZIEHUNGEN
Wenn Sie früher mit jemandem in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt haben, soll zumindest darüber gesprochen werden, weil eine solche Tatsache für die Ehe von Bedeutung ist.
Ebenso ist eine Information nötig, wenn Verpflichtungen aus einer früheren Ehe oder einer eheähnlichen Gemeinschaft bestehen.
EHEHINDERNISSE
Im Laufe der Geschichte wurden verschiedene Umstände als hinderlich für eine Ehe anerkannt. Manche Punkte sind sofort einsichtig, manche bedürfen vielleicht einer Erläuterung, die Ihnen der Seelsorger gerne gibt. Jedenfalls sollten Sie die hier angeführten Ehehindernisse durchlesen:
- Mangelndes Alter
- Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr
- Eheband: Wenn eine Ehe kirchenrechtlich noch besteht
- Religionsverschiedenheit: Ehe eines Getauften mit einem Ungetauften bzw. mit einem aus der Kirche Ausgetretenen
- Ordination: Diakon, Priester
- Amtliches ewiges Gelübde der Keuschheit
- Entführung
- Gattenmord
- Blutsverwandtschaft: z. B. Cousin, Cousine, Onkel, Tante, Neffe, Nichte
- Schwägerschaft in gerader Linie
- Mangelnde öffentliche Ehrbarkeit in gerader Linie: Wenn jemand einen Elternteil oder das Kind eines früheren Partners heiraten will
- Gesetzliche Verwandtschaft (Adoption in gerader Linie und zweiter Grad der Seitenlinie)
Wenn Sie Zweifel haben, ob eines dieser Hindernisse auf Sie zutrifft, sprechen Sie mit Ihrem Seelsorger. Bei manchen Ehehindernissen kann Dispens erteilt werden. Das Ansuchen stellt der Seelsorger.
STERILITÄT
Wenn es Hinweise gibt, dass Sie keine Kinder bekommen können, ist die Information darüber für den Partner wichtig.
BEEINTRÄCHTIGUNG
Wer eine Ehe führen und Verantwortung für Nachkommenschaft übernehmen will, muss entsprechende körperliche, geistige und seelische Voraussetzungen mitbringen. Wissen Sie um diesbezügliche Beeinträchtigungen?
NOTWENDIGE DOKUMENTE
Braut und Bräutigam benötigen:
- Je einen neuen Taufschein, ausgestellt von der Taufpfarre bzw. einen alten Taufschein durch die Taufpfarre ergänzt.
Hilfreich:
- Meldezettel und Geburtsurkunden.
- Verwitwete brauchen grundsätzlich: kirchliche Trauungsurkunde, Sterbeurkunde des frühere Ehegatten.
- Für gemeinsame, voreheliche Kinder: Taufschein
- Für bekenntnisverschiedene Paare liegt in allen Pfarrämtern ein eigenes Informationsblatt zu Ihren Handen auf.